Wir ermitteln wirtschaftliche Direktvermarktungsoptionen und identifizieren Leistung-Potenziale zur Teilnahme am Regelenergiemarkt.
Direktvermarktung:
Für eine Vielzahl neuerer Anlagen, die Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen, ist die Direktvermaktung mittlerweile Pflicht. Doch auch für ältere Erzeugungseinheiten können sich in vielen Fällen durch eine direkte Vermarktung des erzeugten Stroms wirtschaftliche Vorteile erzielen lassen. ENERGIE REVISION ermittelt für seine Mandanten die wirtschaftlichsten Vermarktungsoptionen und findet im Rahmen einer Ausschreibung den finanziell attraktivsten Direktvermarkter.
Vermarktung von Flexibilitäten:
Viele unserer Mandanten betreiben Anlagen, deren flexible elektrische Leistung, am Regelenergiemarkt vermarktet werden kann, um aus oft ungenutzten Reserven nennenswerte Erlöse zu generieren. So kann beispielsweise ein Notstromaggregat zur Bereitstellung von Regelleistung zur Wahrung der Netzstabilität ‚angemeldet‘ werden. Die vorübergehende Leistungserhöhung oder -reduzierung sehr kontinuierlicher Großverbraucher ist zur Sicherung der Netzstabilität ebenso möglich. ENERGIE REVISION identifiziert für ihre Mandanten mögliche Leistungs-Potenziale zur Teilnahme am Regelenergiemarkt und begleitet sämtliche erforderlichen Schritte.